Wer sich für eine private Kranken-Vollversicherung entscheidet, muss zusätzlich eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.[1]
Bei Erwachsenen wird bei Verträgen, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, in der Kalkulation das Eintrittsalter und das Geschlecht berücksichtigt. Bei danach vereinbarten Pflege-Pflichtversicherungen spielt das Geschlecht kalkulatorisch keine Rolle mehr. Wie in der GKV sind Kinder in der privaten Pflege-Pflichtversicherung beitragsfrei mitversichert.
Die Leistungen der privaten Pflege-Pflichtversicherung unterscheiden sich nicht von denen der gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung.
Privat pflegeversicherte Arbeitnehmer erhalten zur Pflegepflichtversicherung einen Arbeitgeberzuschuss.
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