Für die Beschäftigten in Probearbeitsverhältnissen haben die Arbeitgeber die Meldungen nach der DEÜV zu erstatten. Demzufolge sind die Beschäftigten zum Tag der Aufnahme ihres Probearbeitsverhältnisses bei der zuständigen Krankenkasse bzw. der Minijob-Zentrale anzumelden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge