BMF, Schreiben v. 22.10.2004, I A 5 - Vw 7216 - 9/04/IV C 5 - S 2361 - 96/04, BStBl I 2004, 994

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG aufzustellende Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2005 bekannt gemacht. Die danach erstellten Tabellen gelten nicht für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 2 EStG); insoweit wird von maschineller Berechnung der Lohnsteuer ausgegangen. Der Programmablaufplan berücksichtigt den Einkommensteuertarif in der Fassung des § 52 Abs. 41 EStG sowie bei der Berechnung der Vorsorgepauschale einheitlich die Bemessungsgrenze „West” und die Günstigerprüfung der Vorsorgepauschale nach altem und neuem Recht.

 

Anlage

Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2005 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)

(hier nicht enthalten, kann aber auf Anfrage in Kopie zugesendet werden)

 

Normenkette

EStG § 38c

 

Fundstellen

BStBl I, 2004, 994

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