BMF, Schreiben v. 11.11.2005, I A 5 - Vw 7430/04/0002/IV C 5 - S 2361 - 74/05, BStBl I 2005, 962

Bezug: BMF-Schreiben vom 22.10.2004 (BStBl 2004 I S. 975)

1 Anlage

Mit Wirkung ab 2006 wird der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer geändert. Der Programmablaufplan berücksichtigt den für 2006 geltenden Tarif in der Fassung des § 52 Abs. 41 EStG. Des Weiteren berücksichtigte der Programmablaufplan die für das Jahr 2006 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht, ESt-Kartei NRW (§ 39b).

 

Anlage Programmablauf für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2006

(hier nicht enthalten, es können jedoch Kopien angefordert werden)

 

Normenkette

EStG § 39b Abs. 8

 

Fundstellen

BStBl I, 2005, 962

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