BMF, Schreiben v. 13.11.2003, l A 5 - Vw 7216 - 216/031/IV C 5 - S 2361 - 13/03

Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2004

(einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer bekannt gemacht, der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1a i.V.m. § 52 Abs. 59c EStG aufzustellen ist. Der Programmablaufplan berücksichtigt die durch das Flutopfersolidaritätsgesetz vom 19.9.2002 (BGBl 2002l S. 3651) auf das Jahr 2004 verschobene Entlastungsstufe 2003.

Dem Programmablaufplan ist ein Austauschmodul angefügt, welches das im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vorgesehene Vorziehen der Entlastungsstufe 2005 auf das Jahr 2004, die Streichung des Haushaltsfreibetrags sowie die Einführung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 EUR in der Steuerklasse II vorsieht. Das Austauschmodul ist bei unveränderter Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 einzufügen.

Dieses Schreiben steht ab sofort für eine Übergangsfrist auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Lohnsteuer;621.htm zur Verfügung.

 

Anlagen: Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2004 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)

(hier nicht enthalten – es können jedoch Kopien angefordert werden).

 

Erstellen der Lohnsteuertabellen 2004 Tabellensteuerung

(hier nicht enthalten – es können jedoch Kopien angefordert werden).

 

Normenkette

EStG § 38c

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge