BMF, Schreiben v. 23.11.2006, I A 5 - Vw 7430/04/0002/IV C 5 - S 2361 - 33/06, BStBl I 2006, 719

Bezug: BMF-Schreiben vom 11.11.2005, I A 5 – Vw 7430/04/0002/IV C 5 – S 2361 – 75/05 (BStBl 2005 I S. 982)

1 Anlage

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1a EStG aufzustellende Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2007 bekannt gemacht. Der Programmablaufplan berücksichtigt den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 sowie die für 2007 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale sowie die Rundung der Vorsorgepauschale nach dem Vergleichsrecht 2004.

Der Programmablaufplan 2007 unterstellt die Beibehaltung der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung des Jahres 2006 in Höhe von 63.000 Euro im Kalenderjahr 2007 und die Erhöhung des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung für 2007 von 9,75v.H. auf 9,95v.H. Sollten sich bei den sozialversicherungsrechtlichen Werten noch Änderungen ergeben, wäre der Programmablaufplan entsprechend anzupassen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Anlage

Anlage

Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2007 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)

Inhalt

1. Gesetzliche Grundlagen

2. Erläuterungen

2.1 Allgemeines

2.2 Feldlängen

2.3 Symbole

3. Schnittstellenkonventionen

3.1 Eingangsparameter

3.2 Ausgangsparameter

4. Interne Felder

5. Programmablaufplan

Hinweis:

Anlage hier nicht enthalten, kann jedoch als Kopie angefordert werden.

 

Normenkette

EStG § 51 Abs. 4 Nr. 1a

EStG § 32a

 

Fundstellen

BStBl I, 2006, 719

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