Überblick

Laut § 5 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die möglichen Gefährdungen, die von der Arbeit ausgehen, zu ermitteln. Dann müssen daraus Maßnahmen des Arbeitsschutzes abgeleitet werden. Diese sog. Gefährdungsbeurteilung soll nicht nur Gefährdungen für die körperliche, sondern auch für die psychische Gesundheit umfassen. Allerdings schreibt der Gesetzgeber nicht vor, wie diese Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist. Daher sind sich viele Arbeitgeber nicht sicher, was sie tun müssen und was sinnvoll ist.

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