Jens Brehm, Thomas Stecher
Die vorangegangen Ausführungen zu den Rahmenbedingungen für ein BGM zeigen auf, dass das Thema "Gesundheit im Betrieb" bereits eine lange und jüngst weitreichende Entwicklung hinter sich hat. Aus dem heutigen Verständnis heraus bildet das BGM ein verbindendes "Dach" über den 3 wesentlichen "Säulen", die sich im Unternehmen mit dem Thema Gesundheit befassen (Abb. 4):
- Betriebliche Gesundheitsförderung
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
Abb. 4: Verständnis von BGM als verbindendes "Dach"
Die beiden Säulen Arbeits- und Gesundheitsschutz und Betriebliches Eingliederungsmanagement sind gesetzlich vorgeschrieben und für das Unternehmen verpflichtend; Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung hingegen sind eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Ziel eines jeden Unternehmens sollte es sein, die einzelnen Prozesse der Betrieblichen Gesundheitsförderung, des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zusammenzuführen und gemeinsam im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu vereinen.
Nachfolgend werden die Inhalte und Definitionen der einzelnen Säulen nach heutigem Verständnis kurz dargestellt:
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Nach Definition der DIN SPEC 91020 beinhaltet BGM die "... systematische sowie nachhaltige Schaffung und Gestaltung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Prozessen einschließlich der Befähigung der Organisationsmitglieder zu einem eigenverantwortlichen, gesundheitsbewussten Verhalten".
BGM ist die bewusste Steuerung und Integration aller betrieblichen Prozesse mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten.
Laut Wienemann handelt es sich bei BGM um eine Managementaufgabe, bei der es gilt, die Gesundheit der Mitarbeiter als strategischen Faktor in das Leitbild und in die Kultur sowie in die Strukturen und Prozesse der Organisation einzubeziehen. Demnach ist das BGM auf der Management-Ebene nicht nur gleichrangig neben den Bereichen Finanzen und Controlling, Personal, Qualitätsmanagement, Marketing und Organisationsmanagement angesiedelt, sondern beeinflusst diese auch maßgeblich. Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass Entscheidungen in den einzelnen Unternehmensbereichen nie alleine aus fachlicher Sicht getroffen werden dürfen, sondern immer auch den Aspekt der Gesundheit von Mitarbeitern berücksichtigen müssen.
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Die DIN SPEC 91020 definiert BGF wie folgt: "... [alle] Maßnahmen des Betriebes unter Beteiligung der Organisationsmitglieder zur Stärkung ihrer Gesundheitskompetenzen sowie Maßnahmen zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Bedingungen (Verhalten und Verhältnisse), zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden im Betrieb sowie zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit".
Diese angestrebte Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz kann laut Luxemburger Deklaration durch das Zusammenspiel folgender Ansätze erreicht werden:
- Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen,
- Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung sowie
- Stärkung persönlicher Kompetenzen.
BGF ist ein Teilbereich des BGM und konzentriert sich auf die aktive Förderung der Gesundheit im Sinne der Primärprävention. BGF ist eine freiwillige Maßnahme des Unternehmens.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Im weiteren Sinne geht es dabei um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Die Rechtsgrundlage ist das SGB IX, das BEM zu einer Aufgabe des Arbeitgebers macht. Soweit ein Betriebs- bzw. Personalrat besteht, ist dieser zu beteiligen. Das Gleiche gilt für die Schwerbehindertenvertretung, soweit der Beschäftigte schwerbehindert ist.
Laut DIN SPEC 91020 beinhaltet BEM "... Maßnahmen des Betriebes, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden oder erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und Arbeitsplätze zu erhalten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, mit Zustimmung der betroffenen Person und unter Beteiligung der zuständigen Interessenvertretungen und ggf. des Betriebsarztes".
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS)
Der klassische Arbeitsschutz wird in der DIN SPEC 91020 folgendermaßen beschrieben: "... Abwehr von Unfallgefahren und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zum Schutz vor arbeitsbedingten Verletzungen (Arbeitsunfällen) und arbeitsbedingten Erkrankungen (Berufskrankheiten und andere arbeitsbedingte Erkrankungen) sowie zugleich eine solche menschengerechte Gestaltung und ständige Verbesserung der Arbeit, dass diese insgesamt den körperlichen und geistigen Leistungsvoraussetzungen des Organisationsmitgliedes entspricht und auf Bewahrung von Leben und Gesundheit in Verbindung mit der Berufsarbeit abzielt". Es bleibt anzumerken, dass sich der Arbeitsschutz nicht mehr nur auf die Thematik Sicherheit, sondern zunehmend auch mit der Gesundheit der Beschäftigten befasst. Aus diesem Grund ha...