Die Entwicklungen im SGB V und dem dazugehörigen Leitfaden Prävention zur Auslegung der Leistungen für Betriebe im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung zeigen in die richtige Richtung: Betriebliches Gesundheitsmanagement muss ganzheitlich gedacht und als gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Akteure betrachtet werden. Demnach ist auch die Organisation und Steuerung der Aktivitäten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, im BEM und in der betrieblichen Gesundheitsförderung unter dem Dach eines BGM zu betrachten – nur dann werden Maßnahmen zielgerichtet, nachhaltig und effektiv erfolgen können. Mit der Anpassung des SGB V ist der Änderungsprozess keineswegs beendet. Die Ausführungen des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes in der Fassung vom 10.12.2014 beziehen sich auf die Fassung der §§ 20, 20a und 20b SGB V vor dem 17.5.2015. Aufgrund dessen ist in naher Zukunft damit zu rechnen, dass die Gesetzlichen Krankenkassen eine neue auf die aktuellen Inhalte der §§ 20b und 20c angepasste Fassung des Leitfadens Prävention herausgeben werden.

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