Begriff

Ein Rauchverbot untersagt, Tabak (und oft auch vergleichbare Substanzen) an bestimmten Orten abbrennen zu lassen. Ziel ist in der Regel der Schutz der Anwesenden vor den Gefahren des Passivrauchens, der Brandschutz oder die Vermeidung von Verschmutzungen. Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber "die erforderlichen Maßnahmen" zu treffen, um nicht rauchende Mitarbeiter vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Das allgemeine oder auf einzelne Bereiche beschränkte Rauchverbot im Unternehmen ist in § 5 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in der allgemeinen Vorschrift des § 618 Abs. 1 BGB geregelt. Das in Bundesbehörden, Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und Personenbahnhöfen geltende grundsätzliche Rauchverbot ist in § 1 des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) geregelt.

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