Rechtsbehelfe haben eine aufschiebende Wirkung.[1] Damit wird die Wirksamkeit der angegriffenen Entscheidung zunächst ausgesetzt. In bestimmten Fällen ist die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen (z. B. bei einem Widerspruch gegen einen Beitragsbescheid).[2]

 
Praxis-Beispiel

Aufschiebende Wirkung

Gegen den Bescheid einer Krankenkasse, mit dem die Zahlung von Krankengeld eingestellt wird, wird ein Widerspruch eingelegt. Die aufschiebende Wirkung dieses Rechtsbehelfs verpflichtet die Krankenkasse, das Krankengeld über das festgestellte Anspruchsende hinaus weiter zu zahlen. Nach dem Abschluss des Widerspruchsverfahrens ist das ggf. zu Unrecht gezahlte Krankengeld vom Versicherten zu erstatten.[3]

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