Eine außerordentliche Beschwerde ist gegen unanfechtbare Beschlüsse möglich, wenn eine greifbare Gesetzeswidrigkeit vorliegt. Die Anforderungen an eine solche Beschwerde sind sehr streng. Eine greifbare Gesetzeswidrigkeit wird dann angenommen, wenn die angegriffene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge