Über die Notwendigkeit eines Bewerbungsfotos ist in naher Vergangenheit bereits öfters diskutiert worden. Oftmals beeinflusst dieses uns in unserer Beurteilung eines Bewerbers und lässt ein subjektives Meinungsbild entstehen, obwohl dies nicht beabsichtigt ist. Bei der Anforderung von Bewerberfotos sollten – unter AGG-Gesichtspunkten – Risiken gegen den Nutzen sorgfältig abgewogen werden.

Das Bewerbungsfoto kann entweder schwarz-weiß oder bunt sein und es sollte sich um ein Passfoto handeln. Nicht angemessen sind Automatenbilder sowie Freizeit- oder Urlaubsfotos.

Bei qualifizierten Positionen oder Außendiensttätigkeiten verrät die Kleidung durchaus etwas über den Bewerber. Deutlich wird, ob sich der Bewerber wirklich Gedanken über die Position gemacht hat, um die er sich bewirbt. Bei Führungs- und Außendienstpositionen dürfen bei Männern auf jeden Fall Krawatte, gebügeltes Hemd und ein Jackett erwartet werden. Auch Frauen sollten sich der Stelle und dem Unternehmen entsprechend auf dem Bewerbungsfoto kleiden. Älter als ein bis zwei Jahre sollte das Bild jedoch nicht sein.

Für die Platzierung des Fotos haben sich mehre Möglichkeiten etabliert. Das Foto kann auf einem Deckblatt, auf einem separaten weißen Blatt oder oben rechts auf dem Lebenslauf positioniert sein, nicht jedoch auf dem Anschreiben.

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