Um den speziellen Bedürfnissen und Lebenssituationen von Eltern gerecht werden zu können, haben die Krankenkassen die Möglichkeit, Leistungen der Rehabilitation in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks (Mütterkur) oder einer gleichartigen Einrichtung (Väterkur) zu erbringen.[1] Sie können auch als Mutter-Kind-Maßnahme bzw. Vater-Kind-Maßnahme durchgeführt werden.

1.4.1 Leistungsintervall

Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter können nicht vor Ablauf von 4 Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht werden, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst wurden, es sei denn, eine vorzeitige Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.[1]

1.4.2 Leistungsdauer

Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter soll für längstens 3 Wochen erbracht werden, es sei denn, eine Verlängerung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.[1]

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