Kurzbeschreibung
Übersicht über den steuerfreien Arbeitgeberersatz von Reisekosten.
Steuerfreie Arbeitgebererstattungen seit 2024
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Fahrtkosten | Verpflegungspauschalen[1] | Übernachtungskosten[2] | |||
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nachgewiesen | pauschal | ||||
Vorübergehende Auswärtstätigkeit im Inland[3] | Tatsächliche Aufwendungen; bei Benutzung eines arbeitnehmereigenen Pkw dürfen pauschal 0,30 EUR je km angesetzt werden. Zusätzlich werden Unfallkosten berücksichtigt - u. U. anteilige Aufwendungen für einen Austauschmotor. | Eintägige Auswärtstätigkeit | In nachgewiesener Höhe. Nach 48 Monaten am selben auswärtigen Beschäftigungsort Beschränkung auf monatlich 1.000 EUR.[4] | 20 EUR je Übernachtung. | |
mehr als 8 Stunden | 14 EUR | ||||
bis 8 Stunden | - | ||||
Mehrtägige Auswärtstätigkeit | |||||
ab 24 Stunden | 28 EUR | ||||
An- und Abreisetag je[5] | 14 EUR | ||||
Vorübergehende Auswärtstätigkeit im Ausland | Tatsächliche Aufwendungen; bei Benutzung eines arbeitnehmereigenen Pkw dürfen pauschal 0,30 EUR je km angesetzt werden. Zusätzlich werden Unfallkosten berücksichtigt - u. U. anteilige Aufwendungen für einen Austauschmotor. | Auslandsreisepauschalen werden i. d. R. jährlich neu vom BMF bekanntgegeben.[6] | In nachgewiesener Höhe. | Auslandsreisepauschalen werden i. d. R. jährlich neu vom BMF bekanntgegeben.[7] | |
Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen | Tatsächliche Aufwendungen, die mit eigenem Pkw unabhängig von der Entfernung Wohnung - Einsatzstelle mit 0,30 EUR je km geschätzt werden können. Gleiches gilt für Fahrten zu einer wechselnden Abholstelle.[8] | Bei einer Abwesenheit von | In nachgewiesener Höhe. Nach 48 Monaten am selben auswärtigen Beschäftigungsort Beschränkung auf monatlich 1.000 EUR.[9] | 20 EUR je Übernachtung. | |
mind. 24 Stunden | 28 EUR | ||||
mehr als 8 Stunden | 14 EUR | ||||
bis 8 Stunden | - | ||||
An- und Abreisetag je[10] | 14 EUR | ||||
Tätigkeit auf Fahrzeugen[11] | Zum Betrieb, Bus- oder Straßenbahndepot: Tatsächliche Aufwendungen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel[12]; beim arbeitnehmereigenen Pkw kein steuerfreier Arbeitgeberersatz, da Ansatz der Entfernungspauschale von 0,30 EUR/0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer[13] Ausnahme: Fahrten zur Fahrzeugübernahme, falls diese an wechselnden Orten auf freier Strecke erfolgt, wie bei vorübergehenden Auswärtstätigkeiten. |
Bei einer Abwesenheit von | In nachgewiesener Höhe. | Bei Übernachtung im Inland 20 EUR; bei Auslandsübernachtung wie bei vorübergehender Auswärtstätigkeit im Ausland. Ausnahme: Bei Übernachtung im Fahrzeug 9 EUR. |
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mind. 24 Stunden | 28 EUR | ||||
mehr als 8 Stunden | 14 EUR | ||||
bis 8 Stunden | - | ||||
An- und Abreisetag je[14] | 14 EUR |
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