OFD Kiel, Verfügung v. 4.10.2000, S 2255 A - St 236
I. Einleitung
Seit 1991 werden in vermehrtem Umfang Versicherungsmodelle angeboten, bei denen dem Steuerpflichtigen für einen Zeitraum von i.d.R. 10 – 15 Jahren zumeist erhebliche Verluste aus § 20 EStG und/oder § 22 EStG entstehen. Hierbei schließt der Steuerpflichtige eine Renten- oder Kapitallebensversicherung gegen Einmalbetrag ab; der Einmalbetrag wird refinanziert.
Der BFH hat mit Urteil vom 15.12.1999, X R 23/95, BStBl 2000 II S. 267 zu dem Modell Euro-Kompakt-Rente und mit BFH-Urteil vom 7.12.1999, VIII R 8/98, BFH/NV 2000 S. 825 zu dem Modell SSP Stellung genommen. Die Ausführungen sind für die Beurteilung von Vertragsabschlüssen vergleichbarer Sachverhalte zu beachten. Bei Vertragsabschlüssen nach dem 4.3.1999 ist allerdings zu prüfen, ob es sich um ein Modell i.S. von § 2b EStG handelt. Auf das Anwendungsschreiben des BMF vom 5.7.2000, IV A 5 – S 2118b – 111/00 (BStBl 2000 I S. 1148) wird hingewiesen.
II. Kurzdarstellung der bekanntesten Versicherungsmodelle
Die Modelle setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
- Rentenversicherung gegen Einmalbetrag ohne Kapitalwahlrecht mit sofort beginnender Rentenzahlung
- Kredit für den Einmalbetrag, zumeist mit einem 10 %igen Disagio, einer Laufzeit von 15 Jahren, einer kürzeren Zinsfestschreibung und der Tilgungsaussetzung bis zum Ende der Laufzeit
- Lebensversicherung oder Investmentsparplan zur Tilgung des Kredits; in den meisten Modellen gegen Einmalbetrag (dann Aufnahme eines zusätzlichen Kredits zur Finanzierung dieses Einmalbetrags), manchmal auch gegen laufende Beitragsleistung (aus Eigenmitteln)
- zusätzliche Risikolebensversicherung gegen laufende Beitragsleistung
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StPfl |
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Sinn der Konzepte ist es, den Stpfl. auch während der Finanzierungsphase möglichst weitgehend von der Belastung frei zu stellen, vorhandene Mittel einzusetzen. Die nicht durch die Rentenzahlungen abgedeckten Zinsverbindlichkeiten sollen daher durch die Steuervorteile (Verrechnung der Verluste aus §§ 20, 22 EStG mit anderen positiven Einkünften) ausgeglichen werden.
1. Euro-Berlin-Darlehen mit Leibrente (Euro-Kompakt-Rente; Euro Rent 17/Zwo D)
Die 1991 letztmalige Möglichkeit, ein Berlin-Darlehen zu zeichnen, wurde kombiniert mit dem Abschluss einer Rentenversicherung gegen Einmalbetrag ohne Kapitalwahlrecht und mit sofort beginnenden der Höhe nach feststehenden Rentenzahlungen (zumeist jährliche nachschüssige Zahlweise). Berlin-Darlehen und Einmalbetrag in die Rentenversicherung wurden refinanziert. Die Tilgung erfolgt durch eine Kapitallebensversicherung oder einen „Investmentplan”. Die Rentenversicherung sieht oftmals als Versicherungsnehmer und versicherte Person den Stpfl. und sein (auch minderjähriges) Kind vor; die Rente wird stets gezahlt bis zum Tode des Längstlebenden.
Vertrieben wurde dieses Modell in erster Linie von der Sissovics, Dippe und Partner OHG aus Heilbronn in Zusammenarbeit mit der UK Consulting GmbH sowie der GS Interfinance S.A., Schweiz. Bevorzugter Versicherungspartner war die Norwich Union aus Großbritannien; dies gilt sowohl für die Rentenversicherung als auch für die Tilgungskomponente (z.B. den Investmentplan 131 C). Die Leistungen der Versicherungen (jährliche Rentenzahlungen und Ablaufleistung zur Kredittilgung) unterliegen damit dem Währungskursrisiko. Finanziert wurden die Einmalbeträge vorwiegend von inländischen Kreditinstituten wie z.B. der Landeskreditbank Baden-Württemberg und der Landesbank Schleswig-Holstein.
2. Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR)
Die Modelle wurden erst nach 1991 auf dem Markt angeboten; es fehlt daher die Kombination mit einem refinanzierten Berlin-Darlehen. Im Gegensatz zu dem unter Ziff. 1 beschriebenen Modell werden die Versicherungen bei inländischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen; deren Leistungen (Renten bei der Rentenversicherung bzw. Ablaufleistung bei der zur Tilgung eingesetzten Kapitallebensversicherung) unterliegen zwar keinem Währungskursrisiko, sind aber der Höhe nach unsicher; denn sie setzen sich zusammen aus einer garantierten Mindestverzinsung und einer nicht garantierten Zusatzleistung aus den Überschussbeteiligungen. Hingegen werden die Kredite regelmäßig bei ausländischen Kreditgebern aufgenommen, so dass Zins- und Tilgungsleistung dem Währungskursrisiko unterliegen. Die zur Kredittilgung eingesetzte Lebensversicherung wird stets gegen Einmalbetrag abgeschlossen.
Das Modell wird vertrieben von der Schnee-Gruppe; hierzu g...