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Renten- und Lebensversicherungen: Finanzierter Einmalbeitrag

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OFD Kiel, Verfügung v. 4.10.2000, S 2255 A - St 236

 

I. Einleitung

Seit 1991 werden in vermehrtem Umfang Versicherungsmodelle angeboten, bei denen dem Steuerpflichtigen für einen Zeitraum von i.d.R. 10 – 15 Jahren zumeist erhebliche Verluste aus § 20 EStG und/oder § 22 EStG entstehen. Hierbei schließt der Steuerpflichtige eine Renten- oder Kapitallebensversicherung gegen Einmalbetrag ab; der Einmalbetrag wird refinanziert.

Der BFH hat mit Urteil vom 15.12.1999, X R 23/95, BStBl 2000 II S. 267 zu dem Modell Euro-Kompakt-Rente und mit BFH-Urteil vom 7.12.1999, VIII R 8/98, BFH/NV 2000 S. 825 zu dem Modell SSP Stellung genommen. Die Ausführungen sind für die Beurteilung von Vertragsabschlüssen vergleichbarer Sachverhalte zu beachten. Bei Vertragsabschlüssen nach dem 4.3.1999 ist allerdings zu prüfen, ob es sich um ein Modell i.S. von § 2b EStG handelt. Auf das Anwendungsschreiben des BMF vom 5.7.2000, IV A 5 – S 2118b – 111/00 (BStBl 2000 I S. 1148) wird hingewiesen.

 

II. Kurzdarstellung der bekanntesten Versicherungsmodelle

Die Modelle setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

  • Rentenversicherung gegen Einmalbetrag ohne Kapitalwahlrecht mit sofort beginnender Rentenzahlung
  • Kredit für den Einmalbetrag, zumeist mit einem 10 %igen Disagio, einer Laufzeit von 15 Jahren, einer kürzeren Zinsfestschreibung und der Tilgungsaussetzung bis zum Ende der Laufzeit
  • Lebensversicherung oder Investmentsparplan zur Tilgung des Kredits; in den meisten Modellen gegen Einmalbetrag (dann Aufnahme eines zusätzlichen Kredits zur Finanzierung dieses Einmalbetrags), manchmal auch gegen laufende Beitragsleistung (aus Eigenmitteln)
  • zusätzliche Risikolebensversicherung gegen laufende Beitragsleistung
                     
        StPfl        
                     
  Einmalbetrag           Einmalb...

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