Wenn Beitragszeiten sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern zurückgelegt sind, werden die Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten im Verhältnis der Entgeltpunkte (Ost) aus Beitragszeiten zu allen Entgeltpunkten aus Beitragszeiten aufgeteilt.

Das geschieht in der Weise, dass die Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten mit den Entgeltpunkten (Ost) multipliziert und durch die Entgeltpunkte aller Beitragszeiten (aus der Grundbewertung oder Vergleichsbewertung) dividiert werden.

Das gilt ebenso für beitragsgeminderte Zeiten, die zusätzliche Entgeltpunkte erhalten.

Für die Aufteilung von Entgeltpunkten aus Berücksichtigungszeiten kommt es darauf an, ob diese Zeiten in den neuen oder in den alten Bundesländern zurückgelegt sind.

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