Versicherte, die bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung für ihre Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erhalten haben, können den Abfindungsbetrag – ganz oder teilweise – für Beiträge zur Rentenversicherung verwenden.

Wer von dieser Möglichkeit, seine Altersversorgung aufzustocken, Gebrauch macht, erhält im Rentenfall einen Zuschlag an Entgeltpunkten.[1]

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