Sollte eine Person erneut entsandt werden, dann ist wiederum eine Entsendung für einen Zeitraum von 24 Monaten möglich. Wird eine Person von einem anderen Arbeitgeber erneut entsandt, dann ist ebenfalls eine Entsendung für einen Zeitraum von 24 Monaten möglich. Voraussetzung ist, dass der entsandte Arbeitnehmer mindestens 2 Monate beim neuen Arbeitgeber im Entsendestaat beschäftigt war.

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