Verfahrensfehler sind in der Revisionsbegründung ausdrücklich zu rügen, wenn sie nicht von Amts wegen zu beachten sind.

Von Amts wegen zu berücksichtigende Umstände sind z. B.:

  • Parteifähigkeit,
  • Prozessfähigkeit,
  • internationale Zuständigkeit,
  • Statthaftigkeit der Revision,
  • Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung,
  • fehlender Tatbestand,
  • widersprüchlicher Tatbestand.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?