6.2.1 Pauschale Versteuerung nach § 37b Abs. 1 EStG

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Sachzuwendungen sieht § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV vor, dass diese bei einer Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 EStG kein Arbeitsentgelt zur Sozialversicherung darstellen. Diese Sachzuwendungen sind damit beitragsfrei. Die Arbeitnehmer dürfen aber nicht Arbeitnehmer eines mit dem Zuwendenden verbundenen Unternehmens sein.

6.2.2 Pauschale Versteuerung nach § 37b Abs. 2 EStG

Aus den Ausführungen oben folgt, dass für Konzernmitarbeiter solche pauschal versteuerten Sachzuwendungen beitragspflichtig sind. Dies gilt ebenso für die eigenen Mitarbeiter des die Sachzuwendung gewährenden Unternehmens. Die Möglichkeit der Pauschalversteuerung für eigene Arbeitnehmer ergibt sich aus § 37b Abs. 2 EStG und wird von der Regelung in der SvEV nicht erfasst.

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