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Sächsisches LSG Beschluss vom 30.07.2009 - L 1 B 786/08 KA-ER

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragsärztliche Versorgung. Entscheidung der Zulassungsgremien über die Erteilung einer Sonderbedarfszulassung. Verwertbarkeit der Feststellung eines zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarfs durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach § 100 Abs 3 SGB 5

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Zulassungsgremien dürfen sich in einem Vergleich zur Erteilung der Zulassung als Vertragsarzt verpflichten.

2. Beim Abschluss eines Vergleichs über eine Sonderbedarfszulassung halten die Zulassungsgremien ihren Beurteilungsspielraum ein, wenn die getroffene Regelung in den feststehenden Tatsachen eine tragfähige Grundlage hat und aus dem Kontext des Vertragsschlusses die dafür maßgeblichen Erwägungen mit hinreichender Deutlichkeit hervorgehen.

3. Die Zulassungsgremien dürfen bei ihren Bedarfsermittlungen die Feststellungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf nach § 100 Abs 3 SGB 5 verwerten.

 

Tenor

I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 20. Oktober 2008 aufgehoben und die sofortige Vollziehung der durch den Beschluss des Antragsgegners vom 09. Juli 2008 erteilten Sonderbedarfszulassung bis zum Abschluss des gegen diesen Beschluss gerichteten Hauptsacheverfahrens angeordnet.

II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 32.500,00 € festgesetzt.

 

Gründe

I.

Im Streit steht die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer erteilten Sonderbedarfszulassung.

Der Antragsteller ist Facharzt für Innere Medizin/Gastroenterologie. Er beantragte mit Schreiben vom 05.01.2007 eine Sonderbedarfszulassung für die fachärztliche Erbringung gastroenterologischer Leistungen in Gem...

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