Zahlungserleichterungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen zählen ebenfalls zu den Liquiditätshilfen für Unternehmen während der Corona-Pandemie. Sie gelten für Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Turbulenzen geraten sind und sich in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden. Bei den Beiträgen wird deshalb zunächst von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen. Hierzu zählt auch der Erlass von Säumniszuschlägen. Für den Erlass muss jedoch bei der jeweiligen Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle ein Antrag gestellt werden. In diesem Antrag sollte dargestellt werden, dass die Corona-Pandemie der Auslöser für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Die Regelung gilt zunächst für Beiträge bis Juni 2021.

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