Für die Berechnung und die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes werden die Regelungen des allgemeinen Kurzarbeitergeldes angewendet.[1] Liegen die Anspruchsvoraussetzungen vor, wurden also insbesondere alle Maßnahmen zur Vermeidung des Arbeitsausfalls ausgeschöpft, besteht ein Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld ab der ersten Ausfallstunde.

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