Die steuerfreie Sammelbeförderung ist betragsmäßig im Lohnkonto einzutragen und mit dem Großbuchstaben F in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Das Finanzamt kann dadurch bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung erkennen, ob ein Fall der steuerfreien Sammelbeförderung vorliegt, die den Werbungskostenabzug in der Einkommensteuererklärung ausschließt.

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