Bei entgeltlicher Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber können die Aufwendungen des mitfahrenden Arbeitnehmers als Werbungskosten angesetzt oder in der entsprechenden Höhe durch den Arbeitgeber pauschal mit 15 % versteuert werden.[1]

 
Praxis-Beispiel

Werbungskostenabzug bei entgeltlicher Sammelbeförderung

Die im Schichtdienst tätigen Arbeitnehmer einer Automobilherstellerfirma haben die Möglichkeit der täglichen Sammelbeförderung durch den Einsatz arbeitgebereigener Busse. Der Arbeitgeber verlangt einen monatlichen Fahrpreis von 40 EUR.

Ergebnis: Die steuerfreie Sammelbeförderung schließt bei den Arbeitnehmern den Ansatz der Entfernungspauschale im Rahmen der Einkommensteuererklärung aus. Allerdings besteht aufgrund der gesetzlichen Regelung die Möglichkeit, den Fahrpreis für die verbilligte Sammelbeförderung von insgesamt 480 EUR pro Jahr als Werbungskosten geltend zu machen.

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