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Sauer, SGB III § 421e Vorübergehende Sonderregelungen im ... / 1 Allgemeines


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Franz-Josef Sauer
 

Rz. 2

Die Regelungen des neuen § 421e sollen der Gesetzesbegründung zufolge einen reibungslosen Übergang nach dem Ende des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in Bereich der Arbeitsförderung sicherstellen. Der Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland bei Zahlung von Insolvenz­geld (§ 172 Abs. 1 Satz 1) gilt fort, wenn das Insolvenzereignis innerhalb des Übergangszeitraums liegt. Laufende Geldleistungen nach dem SGB III, das betrifft die Leistungen Arbeitslosengeld, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, Übergangsgeld und Kurzarbeitergeld, werden demnach weiterhin kostenfrei auf ein Konto eines Geldin­stitutes mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland überwiesen, wenn der Leistungsbezug innerhalb des Übergangszeitraums eingetreten ist.

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Sauer, SGB III § 421e Vorübergehende Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
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0 Rechtsentwicklung  Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht v. 12.11.2020 (BGBl. I S. 2416) mit Wirkung zum 24.11.2020 in das SGB III eingefügt. 1 ...

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