Rechtsgrundlage

SGB III § 429 Altersübergangsgeld (außer Kraft)

1 Allgemeines

 

Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 aufgehoben.

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