SGB III § 434b Drittes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 434b SGB III tritt gem. Viertem Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) zum 1.1.2005 außer Kraft.
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