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Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB III eingefügt.
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