Rz. 11
Der Fachdienst der Agenturen für Arbeit bietet sozialmedizinische Beratungen und sozialmedizinische Begutachtungen an. Nach eigener Einschätzung bietet sich eine sozialmedizinische Beratung z. B. an
- zur Vorbesprechung oder Verlaufsbesprechung von Fällen mit (vermuteter oder gesicherter) gesundheitlicher Problematik,
- zur Formulierung zielführender Fragen an den Fachdienst, wenn ein anschließendes Gutachten bzw. eine Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme als notwendig angesehen wird,
- bei Kenntnis von Sprachproblemen, die die medizinische Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich erschweren könnten, um u. a. eine zügige Fallbearbeitung zu erreichen,
- bei komplexer Fallgestaltung zur Strukturierung des Vorgehens bzw.
- bei guter und dichter Informationslage (wenn bereits ärztliche Befunde vorliegen, der Auftraggeber des Fachdienstes hat schon klare Zielvorstellungen) zur Beschleunigung des Verfahrens mit guter Aussicht auf schnelle und endgültige Entscheidungshilfe durch den Fachdienst oder
- taggleich nach Auftragstellung zur Beratung im Fachdienst mit oder ohne Kunde, wenn wegen Komplexität der Fallgestaltung die Beratung nicht ausreichend war oder klare bzw. eingegrenzte Fragestellungen zum Integrationsprozess oder zum Leistungsbezug vorliegen. Die sozialmedizinische Beratung richtet sich an die Beratungs- und Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit.
Rz. 12
Die Sozialmedizinische Begutachtung findet in unterschiedlich aufwändigen, modularen Begutachtungsformen im Rahmen eines Stufenkonzeptes statt:
- Beratungsvermerke werden zum Fallabschluss einer Sozialmedizinischen Beratung erstellt,
- ohne Kundenkontakt durch gutachterliche Äußerungen nach Aktenlage bzw. als sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahmen oder mit Kundenkontakt als Gutachten mit symptombezogener Untersuchung oder mit umfänglicher Untersuchung sowie sozialmedizinischen gutachterlichen Stellungnahmen.
Rz. 13
Eine Einschaltung des Ärztlichen Dienstes als Fachdienst der Agentur für Arbeit kommt in Betracht, wenn integrationsrelevante Funktionseinschränkungen (physisch oder psychisch) vom Ratsuchenden geltend gemacht oder vermutet werden und aktuell eine ärztliche Behandlung erfolgt (und damit ärztliche Befundunterlagen verfügbar sind) oder ohne ärztliche Beratung/Begutachtung im Rahmen des Beratungs- und Integrationsprozesses die Zielfestlegung und Erstellung eines Integrationsfahrplans (Leistungsfähigkeit feststellen) nicht möglich sind, die gesundheitliche Eignung für einen Zielberuf oder für die zum Erreichen des Zielberufs notwendigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen festgestellt werden müssen, dies zur Klärung von gesundheitlichen Fragestellungen im Rahmen der beruflichen Beratung, Berufswahl und zur (vertieften) Eignungsklärung erforderlich ist oder wenn die Voraussetzungen und Modalitäten für den Bezug von Arbeitslosengeld zu prüfen sind.
Rz. 14
Die Psychologen des Betriebspsychologischen Services der Agenturen für Arbeit verfügen über umfangreiche Erfahrung und spezifisches Wissen in der Berufspsychologie, in der Diagnostik der Auswirkungen psychischer Beeinträchtigungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit und Integrationsfähigkeit sowie in der Beratung von Kunden mit multiplen Problemlagen. So kann maßgeschneidert und zielgruppengerecht auf die Belange und Fragestellungen der Fachkräfte der Agentur für Arbeit und der Kunden eingegangen werden. Es kommen standardisierte, begutachtende, unterstützende und beratende Dienstleistungen in Betracht. Die Einschaltung des Fachdienstes kann während sämtlicher Phasen des Beratungs- und Integrationsprozesses sinnvoll sein, etwa, um Stärken zu analysieren oder Potentiale zu erkennen, zur Auswahl eines sinnvollen Zieles und einer Strategie oder zur Umsetzung und Nachhaltung von Absprachen in der Eingliederungsvereinbarung. Über die Einschaltung vor abschlussorientierten Qualifizierungsmaßnahmen entscheidet die Beratungs- und Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit. Die Einschaltung kommt insbesondere bei einer Qualifizierung, die mit einem Berufsabschluss endet, in Betracht, um die Qualität der Auswahlentscheidung abzusichern, insbesondere bei Anzeichen fehlender Grundkompetenzen.
Rz. 15
Die fallbezogenen Dienstleistungen lassen sich in die Dienstleistungsgruppen "Begutachtung und Beratung" sowie "Kompetenz-Diagnostik" unterteilen:
Gutachten klären insbesondere das Leistungsvermögen, die individuelle Problemlage oder die Interessen des Ratsuchenden. Die Fragestellung der Fachkraft wird unter Berücksichtigung des Kundenanliegens bearbeitet und in einem psychologischen Gutachten oder einer psychologischen Stellungnahme beantwortet.
Rz. 16
Bei der psychologischen Begutachtung können durch Gesprächsdiagnostik, Verhaltensbeobachtung und meist auch eine Testuntersuchung z. B. Fähigkeiten, Interessen oder Personenmerkmale erhoben werden. Psychologische Gutachten werden auch zur Feststellung der Deutschkenntnisse anhand von Bildergeschichten, als Auswahlgutachten in Bezug auf einen konkrete...