Merkmal Berufliche Qualifikation
Kann der für den Zielberuf/die Zieltätigkeit ggf. erforderliche Berufs-/Studienabschluss bzw. die erforderliche Qualifikation nachgewiesen werden?
Liegen die für die Aufnahme einer Ausbildung und/oder eines Berufes erforderlichen Fähigkeiten und Kompetenzen vor?
- Mögliche Indikatoren für die Beurteilung
Ausbildungs-, Studien- oder Bildungsabschluss,
Teilqualifikation,
Absagen von Arbeitgebern (Begründung: fehlende Kenntnisse),
Erfordernisse laut Stellenangebot,
Brüche im schulischen/beruflichen Werdegang und
Abbruch Studium/Ausbildung.
- Mögliche Informationsquellen
Abschlusszeugnis(se) der Ausbildung, Facharbeiterbrief, Meisterbrief,
erworbene Diplome/(Staats-)Examen,
Weiterbildungszertifikate, Praktikumsnachweis/-zeugnis,
Anerkannte ausländische Bildungsabschlüsse/Qualifikationen/Zertifikate/Lizenzen/Befähigungsnachweise,
Selbstauskunft,
Freiwillig eingereichte Unterlagen von Bildungsträgern (bei Minderjährigen mit Einverständnis der Eltern),
Kompetenzagentur (freiwillige Vorlage der Feststellungen),
Abgangs-/Abschlusszeugnis der Schule,
Immatrikulations-/Prüfungsnachweise,
Praktikumsbeurteilung,
Arbeitszeugnis,
Berufspsychologischer Service (Beachte: § 32 SGB III Eignungsfeststellung; § 36 SGB I),
Technischer Beratungsdienst (mit Einverständnis des Kunden/der Kundin) sowie
bei geflüchteten Menschen und bei Ungelernten: Ergebnisübersicht des Testverfahrens "MYSKILLS – Berufliche Kompetenzen erkennen".