b) Merkmal Intellektuelle Leistungsfähigkeit
Hat der Kunde/die Kundin die Fähigkeit, Regeln und logische Sinnzusammenhänge in Texten und mündlichen Äußerungen zu erkennen und zu begreifen (Sprachbeherrschung, nicht Sprachkenntnisse)?
Hinweis: Sprachliches Denken ist die Voraussetzung für den Erwerb von sprachbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten (Wortschatz, Rechtschreibung und Textverständnis).
- Mögliche Indikatoren für die Beurteilung
Schneller und sicherer Umgang mit Worten und Sprache bzw. umfassender Wortschatz,
Korrekte Rechtschreibung (Verfassen von Berichten) und ausreichendes Textverständnis (Sinn erfassendes Lesen),
Ausreichendes Verständnis für mündliche Äußerungen,
Sachverhalte logisch aufeinander aufbauend und verständlich darstellen können (mündlich und schriftlich),
Berufe, in denen Kundenkontakt, Anweisungen zu verstehen, Informationen zu vermitteln, Analyse und Verfassen von Texten zentral ist.
- Mögliche Informationsquellen
Berufspsychologischer Service (Beachte: § 32 SGB III Eignungsfeststellung; § 36 SGB I),
Schulnoten/Zeugnisse,
Arbeitszeugnisse/Kündigungsgrund,
Weiterbildungszertifikate,
Trägerberichte (sofern nach § 318 zulässig, d. h. Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen) und
Praktikumsbeurteilung.
Besitzt der Kunde/die Kundin die Fähigkeit, Informationen aufzunehmen, zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt abzurufen?
- Mögliche Indikatoren für die Beurteilung
Verbal oder schriftlich vorgegebene Sachverhalte behalten,
Gute Erinnerung an Informationen aus den Beratungsgesprächen,
Berufserfahrung mit Tätigkeiten, in denen umfangreiche Informationen abrufbar sein müssen, z. B. Aufnehmen von Bestellungen, Merken lateinischer Begriffe (Botanik, Medizin).
- Mögliche Informationsquellen
Berufspsychologischer Service (Beachte: § 32 SGB III Eignungsfeststellung; § 36 SGB I),
Schulnoten/Zeugnisse,
Arbeitszeugnisse,
Trägerberichte (sofern nach § 318 zulässig, d. h. Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen) und
Praktikumsbeurteilung.
Hat der Kunde/die Kundin die Fähigkeit, Gegenstände, Gebilde und Strukturen in ihrer räumlichen Anordnung wahrzunehmen und gedankliche Änderungen vorzunehmen (sich aufgrund von Zeichnungen etwas dreidimensional vorstellen können – räumliches Vorstellungsvermögen)?
- Mögliche Indikatoren für die Beurteilung
Der Kunde/Die Kundin musste aufgrund der beruflichen Tätigkeit Pläne lesen (Stadtpläne), technische Zeichnungen verstehen, Bilder bzw. Skizzen interpretieren oder sich die räumliche Lage von Bauteilen in einem technischen System vorstellen können (auch Zimmer in einem Gebäude, Organe im menschli...