Rz. 1

Die Vorschrift wurde mit Wirkung zum 1.4.2012 durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) von § 436 nach § 437 überführt.

Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) in des SGB III eingefügt. Abs. 7 ist zum 1.1.2004 angefügt worden durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954).Sie regelt die Überleitung des Personals von der Bundesagentur für Arbeit auf die Zollverwaltung im Anschluss an den Beschluss des Bundeskabinetts zur Bündelung der Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung nach dem SGB III und anderen Gesetzen bei der Zollverwaltung.

Abs. 1 zum 12.2.2009 geändert durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz v. 5.2.2009 (BGBl. I S. 160).

Die Überschrift der Vorschrift wurde mit der Überführung zum 1.4.2012 nach § 437 neu gefasst.

Die Vorschrift wurde durch die 11. Zuständigkeits-Anpassungs-VO v. 19.6.2020 (BGBl. I S. 1328) mit Wirkung zum 27.6.2020 geändert.

Abs. 7 wurde durch das Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes v. 9.6.2021 (BGBl. I S. 1614) mit Wirkung zum 15.6.2021 geändert.

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