Rz. 2

Die Vorschrift regelt den Ersatz für Kosten der Arbeitskleidung (Abs. 1), für Aufwendung in der Sozialversicherung (Abs. 2) sowie den Ersatz für Kosten der Ausbildung und Betreuung von Kindern (Abs. 3)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge