Rz. 1

Die Vorschrift ist zum 1.1.2002 durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) in das SGB III eingefügt worden.

Die Vorschrift wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2917) aufgehoben.

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