Wenn Zweifel darüber bestehen, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, sieht § 7a SGB IV ein sog. "Statusklärungsverfahren"[1] vor. Dieses Statusklärungsverfahren umfasst ein fakultatives Antragsverfahren zur Feststellung, ob

  • eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt sowie andererseits
  • ein obligatorisches Anfrageverfahren bei der zuständigen Krankenkasse vorliegt, wenn aus der Meldung des Arbeitgebers zur Sozialversicherung hervorgeht, dass es sich bei dem Beschäftigten um einen Angehörigen des Arbeitgebers oder um den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH handelt.

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