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Die Regelung des Abs. 6 im Recht der Eingliederungshilfe sowie die ebenfalls mit diesem Gesetz geschaffene Regelung zum Krankengeld in § 44b SGB V werden vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit den Ländern auf ihre Wirkung hin untersucht. In den Blick genommen werden sollen dabei insbesondere die Praktikabilität der jeweiligen Lösung für die Beteiligten sowie die finanziellen Auswirkungen auf die jeweiligen Leistungssysteme. Des Weiteren soll untersucht werden, ob es Regelungslücken mit Blick auf den erfassten Personenkreis gibt. Angesichts der bisher fehlenden Evidenz sollen Erkenntnisse über die Anzahl der Fälle, die Koten sowie die Tätigkeiten, die die vertrauten Bezugspersonen im Krankenhaus verrichten, erlangt werden. Auf Grundlage dieser Untersuchungsergebnisse soll überprüft werden, ob die Regelungen zu einer sachgerechten Lösung und einer fairen Verteilung in den jeweiligen Leistungssystemen in der Praxis führen. Die Ergebnisse der Untersuchung sind bis zum 31.12.2025 zu veröffentlichen.

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