Rz. 1

Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl I S. 2848) wurde mit Wirkung v. 1.1.2004 in Abs. 2 die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" durch die neue Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt.

Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 99 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 182. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 99, in den Absätzen 1 mit der geänderten Bezeichnung des Beauftragten des Arbeitgebers infolge der § 181 erfolgten Umbenennung in Inklusionsbeauftragter.

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