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Aufgabe der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ist es, Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder beschäftigen, zu informieren, zu beraten und bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.

Neben der Beratung und Unterstützung sollen die Einheitlichen Ansprechstellen Arbeitgeber auch proaktiv ansprechen und diese für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen sensibilisieren.

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