Rz. 1

Durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurden mit Wirkung zum 30.12.2016 Abs. 1 Satz 1 geändert, Abs. 4 neu gefasst und ein Abs. 8 angefügt.

Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 94 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 177. Die Vorschrift entspricht dem bisherigen § 94, in den Abs. 1, 4 und 8 i. d. F. der Änderungen durch Art. 2 dieses Gesetzes.

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