Rz. 3

Entsprechend § 1 wird im Teil 1 des SGB IX (§§ 1 bis 89) der Anspruch auf Teilhabeleistungen (§ 4) und das Verwaltungsverfahren (z. B. Zuständigkeitsklärung nach §§ 14, 15) für Menschen mit Behinderung bzw. drohender Behinderung geregelt. Bezüglich der Auswirkungen wird auf die Ausführungen zu Rz. 1b und auf die Komm. zu § 7 verwiesen.

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