Rz. 11

Die Arbeitsgemeinschaft, in der sich die Integrationsämter zusammengeschlossen haben, hat zur Förderung der Inklusionsbetriebe Empfehlungen erarbeitet. In ihnen sind die Einzelheiten dargestellt.

 

Rz. 12

Die Anträge auf Förderung sind bei dem Integrationsamt zu stellen, in dessen Bereich der Inklusionsbetrieb seinen Sitz hat.

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