Rz. 21

Der ermittelten Summe nach Abs. 4 Nr. 1 ist gemäß Nr. 2 die Zahl der Wohnbevölkerung gegenüberzustellen. Nr. 2 bildet im Grundsatz den Personenkreis der "zahlenden" Fahrgäste ab. Deshalb ist auch hier die Zahl der Kinder unter 6 Jahren unberücksichtigt zu lassen, da diese Personengruppe im öffentlichen Personennahverkehr grundsätzlich unentgeltlich befördert wird. Da es um ein Abbild der "zahlenden" Bevölkerungsgruppe geht, ist außerdem die nach Abs. 4 Nr. 1 ermittelte Zahl der freifahrtberechtigten schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitpersonen ebenfalls abzuziehen.

 

Rz. 22

Die Daten der Wohnbevölkerung werden vom Statistischen Bundesamt erhoben und veröffentlicht, maßgebend sind die Veröffentlichungen zum Ende des jeweiligen Vorjahres.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge