Rz. 1

Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung und Teilhabe der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift des Abs. 1 diente der bis 31.12.2017 geltende § 17 Abs. 1. Der heutige Abs. 2 entspricht dem bisherigen § 10 Abs. 1 Satz 2 (vgl. auch BT-Drs. 18/9522 S. 244).

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