Rz. 42
Die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zu bestimmten Indikationen sind im Internet auf der Homepage der unter http://www.bar-frankfurt.de abrufbar:
- Rahmenempfehlungen zur ambulanten dermatologischen Rehabilitation,
- Rahmenempfehlungen zur ambulanten onkologischen Rehabilitation,
- Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen,
- Rahmenempfehlungen zur ambulanten kardiologischen Rehabilitation,
- Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen,
- Rahmenempfehlungen zur ambulanten neurologischen Rehabilitation,
- Rahmenempfehlungen zur ambulanten pneumologischen Rehabilitation,
- RPK-Empfehlungsvereinbarung (Ausgabe 2011),
- Handlungsempfehlungen "Nachhaltigkeit von Leistungen zur Rehabilitation und zur Teilhabe",
- Empfehlungen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation in der Neurologie,
- Empfehlungen zur Neurologischen Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Hirnschädigungen in den Phasen B und C,
- Empfehlungen zur Phase E der neurologischen Rehabilitation,
- Empfehlungen zur stationären Langzeitpflege und Behandlung von Menschen mit schweren und schwersten Schädigungen des Nervensystems in der Phase F,
- Gemeinsames Rahmenkonzept der Gesetzlichen Krankenkassen und der Gesetzlichen Rentenversicherung für die Durchführung stationärer medizinischer Leistungen Vorsorge und Rehabilitation für Kinder und Jugendliche,
- Konzept zur trägerübergreifenden umfassenden Behandlung und Rehabilitation querschnittgelähmter Menschen,
- Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/in Rehabilitationssport,
- Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining
Ferner sind folgende Gemeinsame Empfehlungen im Internet auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) unter http://www.bar-frankfurt.de abrufbar:
- Gemeinsame Empfehlung Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 1 SGB IX,
- Gemeinsame Empfehlung nach § 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen (Gemeinsame Empfehlung "Sozialdienste") v. 20.6.2016.
Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung, veröffentlicht im Internet auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.
Rz. 43
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Durchführung einer vom Rentenversicherungsträger bewilligten Rehabilitationsmaßnahme in einer bestimmten Rehabilitationseinrichtung, solange der Rentenversicherungsträger die Maßnahme in einer geeigneten Einrichtung durchführen will:
SG Stuttgart, Urteil v. 17.9.2008, S 4 R 6226/07.
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