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§ 72 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt trat die seit dem 1.7.2001 geltende gleichlautende Vorgängervorschrift des § 52 außer Kraft. Weder der Text der Vorgängervorschrift noch der des heutigen § 72 wurden bisher verändert.

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