Die schwedische Vorschriften sehen vor, dass die Entsendung spätestens am Tag vor dem Arbeitseinsatz gemeldet wird.

Dauert die Entsendung nicht mehr als 5 Tage, ist keine Meldung erforderlich. Wird die Entsendung verlängert, muss spätestens am 7. Tag eine Meldung erfolgen.

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