4.1 Höhe
Gleichzeitig mit der Meldung, ebenfalls spätestens bis zum 31.3., müssen Arbeitgeber die ggf. zu zahlende Ausgleichsabgabe an das für den Arbeitgeber-Hauptsitz zuständige Integrationsamt überweisen. Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsabgabe ist die Meldung der Arbeitsplätze an die Arbeitsagentur. Ob ein Unternehmen zur Zahlung der Ausgleichsabgabe verpflichtet ist, richtet sich nach dem Verhältnis der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze auf der einen Seite und der im Unternehmen beschäftigten schwerbehinderten Personen auf der anderen Seite.
- Beschäftigt ein Arbeitgeber bis zu 39 Mitarbeiter, gilt ab 1.1.2024: Beschäftigt er jahresdurchschnittlich weniger als einen schwerbehinderten Menschen, muss er eine monatliche Ausgleichsabgabe von 140 EUR zahlen. Beschäftigt ein Unternehmen dieser Größe gar keine schwerbehinderten Menschen, muss es 210 EUR im Monat als Ausgleichsabgabe zahlen.
- Auch für Unternehmen, die mehr als 39, aber nicht mehr als 59 Mitarbeiter beschäftigen, können die Ausgleichsabgaben ab dem 1.1.2024 höher ausfallen. Diese Unternehmen sind verpflichtet, mindestens 2 schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als 2 schwerbehinderten Menschen werden 140 EUR monatlich erhoben, bei weniger als einem schwerbehinderten Menschen 245 EUR. Werden gar keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt, sind es 410 EUR.
Ausgleichsabgaben für Unternehmen mit mehr als 59 Beschäftigten:
Quote der schwerbehinderten Mitarbeiter |
Ausgleichsabgabe pro monatlich unbesetztem Pflichtarbeitsplatz |
ab 5 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten |
– |
zwischen 3 % und unter 5 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten |
140 EUR |
zwischen 2 % und unter 3 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten |
245 EUR |
unter 2 % der durchschnittlich monatlich Beschäftigten |
360 EUR |
Ab dem Beschäftigungsjahr 2024 und damit ab dem Meldejahr 2025 gibt es eine 4. Stufe in der Ausgleichsabgabe: Arbeitgeber mit mehr als 59 Mitarbeitern, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen monatlich 720 EUR Ausgleichsabgabe.
Angaben bei der Überweisung
Bei Überweisung der Abgabe sollten Arbeitgeber den Verwendungszweck "Ausgleichsabgabe Jahreszahl", die Betriebsnummer, das Akten- bzw. Buchungszeichen und die Firmenbezeichnung mit Anschrift angeben.
4.2 Folgen fehlender oder verspäteter Zahlungen
Ist der Arbeitgeber mit der Zahlung der Ausgleichsabgabe über 3 Monate im Rückstand, erlässt das Integrationsamt einen Feststellungsbescheid über die rückständigen Beträge und treibt diese ein. Zusätzlich erhebt es für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 1 % des Betrags.
Die zur Erhebung eines Säumniszuschlags verpflichtende Säumnis des Schuldners einer Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe tritt unabhängig von einem Feststellungsbescheid ein.
Wenn eine Ausgleichsabgabe mittels Verwaltungsakt festgestellt wurde, richtet sich die Verjährung nach § 52 SGB X. Die Verjährungsfrist beträgt für den Fall der Unanfechtbarkeit des Feststellungsbescheids 30 Jahre.