Darlehen werden Arbeitnehmern zu den verschiedensten Zwecken gewährt: zum Erwerb von Grundbesitz[1], zur Anschaffung beweglicher Sachen, zur Ablösung einer hochverzinslichen Hypothek oder zur Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten, zur Unterstützung von Familienangehörigen und dgl. mehr. Die diesbezügliche Sicherheitsleistung schützt den Arbeitgeber als Gläubiger des darlehensweise meist auf längere Zeit überlassenen Geldes (im Gegensatz zur kurzfristigen Gewährung eines Vorschusses auf Arbeitseinkommen; s. Abschn. 2.2. vor Verlust bei einer Zahlungsunfähigkeit und damit verbundenen (Verbraucher-)Insolvenz des Schuldners.

[1] Vgl. den Sachverhalt in EuGH, Urteil v. 21.3.2019, C-590/17 "Pouvin".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge